Informationen zur logopädischen Therapie / Vorraussetzungen:

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung.
Sie wird vom Haus-, Kinder- oder Facharzt verordnet.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.
Wurde logopädischer Behandlungsbedarf von Ihrem Arzt festgestellt,
vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.

Welche Unterlagen muss ich bei meinem ersten Termin mitbringen?

  • eine gültige Heilmittelverordnung (nicht älter als 14 Tage)

  • für Kinder: einen aktuellen Hörtest

  • evtl. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie

  • evtl. Berichte von Lehrer/innen

  • evtl. Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken






Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Eine Therapieeinheit dauert 30 , 45 oder 60 Minuten.
Die Therapiedauer ist abhängig vom Förderbedarf.
In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche statt.

Muss ich Zuzahlungen leisten?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil.
Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten.