Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung.
Sie wird vom Haus-, Kinder- oder Facharzt verordnet.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.
Wurde logopädischer Behandlungsbedarf von Ihrem Arzt festgestellt,
vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
eine gültige Heilmittelverordnung (nicht älter als 14 Tage)
für Kinder: einen aktuellen Hörtest
evtl. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie
evtl. Berichte von Lehrer/innen
evtl. Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken
Eine Therapieeinheit dauert 30 , 45 oder 60 Minuten.
Die Therapiedauer ist abhängig vom Förderbedarf.
In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche statt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil.
Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten.
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